
Fundierte, faktenbasierte Antworten auf die Fragen, die Grundeigentümer am meisten beschäftigen. Ohne versteckte Haken und Marketing-Jargon.
Die Unterzeichnung eines Vertrags für die kommerzielle Energieerzeugung führt zu einer behördlichen Änderung der Grundstücksklassifizierung: Ein Teil des Grundstücks wird aus der bevorzugten landwirtschaftlichen Besteuerung herausgenommen. Wir erklären das offen und direkt.
Diese Informationen dienen der allgemeinen Aufklärung und stellen keine Steuerberatung dar. Die individuelle Abrechnung sollten Sie mit einem Steuerberater klären.
In jedem Vertrag ist die uneingeschränkte Pflicht des Investors festgeschrieben: Rückbau der Anlage auf eigene Kosten und Wiederherstellung des landwirtschaftlichen Zustands des Grundstücks.
Stahlpfähle werden ohne Beton gerammt. Nach dem Rückbau bleibt die wertvollste Bodenschicht (der Humus) praktisch unversehrt.
Ausgediente Module gelten als Elektronikgeräte (WEEE-Richtlinie). Moderne Technologien gewinnen nahezu das gesamte Material zurück: Glas, Aluminium, Silizium, Silber.
Die Module verhindern Erosion und Austrocknung, indem sie Feuchtigkeit zurückhalten. Sie sind thermisch neutral. Direkt am Rand herrscht die natürliche Umgebungstemperatur.
Zäune mit großen Maschen erleichtern die Wanderung kleiner Tiere, und vor der Trassierung des Vorhabens wird ein mehrmonatiges ökologisches Monitoring durchgeführt.

Grundstücke mit besonderem Status. Wir betreuen Erbschaftsimmobilien, Genossenschaftsgrundstücke, Staatseigentum und Grundstücke kirchlicher Institutionen, wobei z. B. die Verpachtung kirchlicher Grundstücke der Zustimmung des Diözesanbischofs bedarf.
Nein. PV-Anlagen emittieren weder schädliche Stoffe noch störenden Lärm. Die einzige, geringfügige Geräuschquelle kann eine entfernte Transformatorstation sein. Die Module sind thermisch neutral. Bereits 1–2 cm vom Rand entfernt herrscht die natürliche Umgebungstemperatur.
Moderne Antireflexbeschichtungen eliminieren den Blendeffekt nahezu vollständig. Dadurch können Solarparks sicher auch in der Nähe von Landesstraßen und aktiven Flughäfen errichtet werden.
Nein. Während der in der Regel 2–3 Jahre dauernden Entwicklungsphase können Sie den Boden weiterhin bewirtschaften und Agrarsubventionen beziehen. Die vollen Pachtsätze greifen in der Regel erst mit Baubeginn.
Die Verträge werden für 25–30 Jahre geschlossen (vollständiger Lebenszyklus des Projekts). Die Rechte und Pflichten gehen auf die Erben über, und die Verpachtung wird zu einem stabilen, generationenübergreifenden Einkommen.
Die aktuellen Sätze liegen in der Regel bei 15 000–20 000 zł pro Hektar und Jahr für gut gelegene Flächen in der Nähe eines GPZ (Umspannwerk), mit jährlicher Indexierung. Ein orientierendes Einkommen können Sie im Kalkulator berechnen.
Nein. Die Meldung und die erste Prüfung sind vollständig kostenlos und unverbindlich. Erst nach Erhalt eines Angebots entscheiden Sie, ob Sie das Gespräch fortsetzen möchten.